Scora
    

Hausordnung

Unsere Schule ist ein Ort umfassenden Lernens.

In ihr werden Qualifikationen erworben, mit denen Schüler*innen den vielfachen Anforderungen der heutigen Welt nachkommen und gerecht werden können.
Diese Qualifikationen umfassen allgemeine und berufliche Bildung. Sie werden zum einen über die Unterrichtsfächer vermittelt und zum anderen über die Einübung von Werthaltungen und Einstellungen im Umgang miteinander.

Um diese Ziele zu erreichen, erfordert schulisches Leben von allen Beteiligten ein hohes Maß an Eigenverantwortung, gegenseitiger Rücksichtnahme, Solidarität, Toleranz und (Selbst-)Disziplin.
In diesem Sinne soll die Schule auch ein angenehmer Ort sein.

Schule als angenehmer Ort und als Ort umfassenden Lernens lässt sich besser verwirklichen, wenn alle sich an Spielregeln orientieren.

Es ist leichter für alle Beteiligten, wenn alle daran denken,

  • höflich im Umgang miteinander zu bleiben,
  • sich gegenseitig zu respektieren,
  • nur dann zu kritisieren, wenn man den Sachverhalt genau kennt,
  • im Falle eines Konflikts das Gespräch zu suchen und in der Auseinandersetzung ehrlich, offen, fair und gewaltfrei zu bleiben.

Um eine der Wissensvermittlung dienende Unterrichtsatmosphäre zu ermöglichen lohnt es sich,

  • Pünktlichkeit zu pflegen,
  • die Teilnahme am Unterricht als wichtiges Gebot zu verstehen,
  • Aufmerksamkeit und Engagement im Unterricht zu üben,
  • den Unterrichtsstoff sorgfältig vorzubereiten und nachzuarbeiten.

Die Schule als angenehmer Ort ist auch der Umwelt verpflichtet, die wir so gestalten und erhalten wollen, dass sie als Lebensraum für alle wertvoll bleibt. Darum ist es wichtig, dass alle nicht vergessen,

  • dass Sauberkeit und Ordnung im Klassenzimmer, im Schulgebäude und auf dem Schulgelände unverzichtbares Gebot ist,
  • dass Einrichtungsgegenstände, Bücher und sonstige Materialien der Schule sorgfältig behandelt werden,
  • dass Umweltbewusstsein für alle den notwendigen Lebensraum langfristig sichern hilft, z.B. durch die Beachtung der Mülltrennungsregeln.

Die Verhinderung der Teilnahme am Unterricht aus zwingendem Grund, z.B. durch Krankheit, ist unverzüglich unter Angabe des Grundes zu entschuldigen. Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung zu erfüllen. Im Falle mündlicher oder telefonischer Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung innerhalb von 3 Tagen nachzureichen.

Beurlaubungen sind nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur nach rechtzeitigem Antrag möglich. Über die Befreiung von einer Unterrichtsstunde entscheidet die Fachlehrkraft, bis zu zwei Tagen die Klassenlehrkraft und in allen übrigen Fällen die Schulleitung.

Das Rauchen auf dem Schulgelände ist verboten, dies gilt auch für das Schulgelände der anderen Längenholz-Schulen.
Für volljährige Schülerinnen und Schüler ist das Rauchen lediglich außerhalb des Schulgeländes gestattet  (siehe aushängenden Lageplan). Zigarettenkippen müssen jedoch ordnungsgemäß entsorgt werden.

Handys dürfen im Unterricht nicht benutzt werden. Das hörbare Abspielen von Musik ist im Schulgebäude nicht erlaubt. Der Gebrauch von Laserpointern ist grundsätzlich verboten.

In den Klassenzimmern erlaubt sind Getränke in geschlossenem Becher, sowie kleinere Mahlzeiten/Pausensnacks. Größere Mahlzeiten sollten im Foyer an den Tischen der Cafeteria eingenommen werden. Nicht gegessen werden darf ausnahmslos in folgenden Räumen: Musikraum, DV-Räume, Rhythmikraum, Bioraum, Chemieraum. Für die Werkräume gelten die von den unterrichtenden Kolleginnen erlassenen Regeln.