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Rückkehr zum Wechselunterricht ab dem 19.04.2021 und Testpflicht

In allen Klassen außer den Abschlussklassen 3BFA3, SGG J2/1 und SGG J2/2 findet ab Mo, 19.04.2021, wieder Präsenzunterricht statt. Da der Mindestabstand von 1,50m eingehalten werden muss, werden größere Klassen in zwei Gruppen geteilt. Die Gruppen haben im wöchentlichen Wechsel Präsenzunterricht bzw. werden online mit Aufgaben versorgt. Bei Teilnahme am Präsenzunterricht besteht eine Testpflicht.

Liebe Schülerinnen und Schüler, Liebe Eltern,


das Kultusministerium Baden-Württemberg hat die Schulen benachrichtigt, dass unter bestimmten Bedingungen ab Montag, den 19.04.2021, wieder mit allen Klassen Präsenzunterricht möglich ist.


Bei uns an der Schule gelten deshalb ab Montag, 19.04.2021, folgende Regelungen:

  • In allen Klassen außer den Abschlussklassen 3BFA3, SGG J2/1 und SGG J2/2 findet wieder Präsenzunterricht statt.
  • Da der Mindestabstand von 1,50m eingehalten werden muss, werden größere Klassen in zwei Gruppen geteilt. Die Gruppen haben im wöchentlichen Wechsel Präsenzunterricht bzw. werden online mit Aufgaben versorgt. Genauere Angaben zur Gruppeneinteilung erhalten Sie von Ihren Klassenlehrer*innen.
  • Der Unterricht findet in den in Webuntis angegebenen Räumen statt.
  • Testpflicht

Die Schüler*innen, die am Präsenzunterricht teilnehmen wollen, müssen sich bereit erklären zweimal pro Woche unter Anleitung einer Lehrkraft einen Schnelltest durchführen. Wer sich nicht bereit erklärt Schnelltests durchzuführen, ist nicht berechtigt am Präsenzunterricht teilzunehmen.

  • Die Schüler*innen geben eine unterschriebene Einverständniserklärung ab. (Den Vordruck finden Sie hier). Bei minderjährigen Schüler*innen muss die Einverständniserklärung von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Die Erklärung kann bis Ende nächster Woche nachgereicht werden.
  • Es herrscht keine Präsenzpflicht. Wem Präsenzunterricht bei der momentanen Infektionsgefahr zu riskant erscheint ist nicht verpflichtet am Präsenzunterricht teilzunehmen und benachrichtigt ihren*seinen Klassenlehrer*in hierüber in schriftlicher Form. Die Erledigung der online gestellten Aufgaben bzw. die Teilnahme am Online-Unterricht ist jedoch verpflichtend.
  • Für die Teilnahme an den schriftlichen Abschlussprüfungen besteht keine Testpflicht.
  • Je nach aktueller Infektionsgefahr bieten wir aber bei den jeweiligen Abschlussprüfungen Testungen im Vorfeld an. Die Prüflinge werden über das jeweilige Vorgehen separat informiert.
  • Während der Abschlussprüfungen besteht, wie auch sonst auf dem gesamten Schulgelände, die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske.
  • Bei einer Inzidenzzahl von 200 und mehr auf 100.00 Einwohner im Kreis Böblingen müssen wir zum Online-Unterricht zurückkehren.

Wir freuen uns sehr, ab Montag, 19.04., wieder mehr Schülerinnen und Schüler hier an der Schule zu haben und uns wieder persönlich begegnen zu können und bitten Sie eindringlich, die AHA-Regeln einzuhalten, die Tests sorgfältig durchzuführen und sich auch außerhalb der Schule verantwortungsvoll zu verhalten und Ihren Beitrag zu der gemeinsamen Anstrengung zu leisten die Pandemie zu besiegen.

Es grüßt Sie herzlich


Marion Schönhaar
Schulleiterin

 

dronepicr, CC BY 2.0, via Wikimedia Commons